Wochepreis - 40% je Tag
Wochenenden - 20% je Tag
Allgemeine Mietbedingungen
§1 Allgemeine Pflichten
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstand für die Dauer der festgelegten Mietzeit zu überlassen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Miete sowie die Mietnebenkosten vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß
zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollgetankt zurückzugeben.
§2 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit
Die Mietzeit ist der Mietvertrag genannte Zeitraum. Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Die Mietzeit verlängert sich,
wenn der Vermieter einen Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmt. Ein Verlängerungsantrag muss dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der
Mietzeit zugegangen sein.
Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem
Zustand beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
§3 Übergabe des Mietgegenstandes
Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand in einwandfreiem betriebsfähigen Zustand mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb des
vereinbarten Auslieferungszeitraums dem Mieter oder einer von ihm beauftragen Person zu übergeben.
Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter oder eine von ihm mit der Entgegennahme beauftragte Person den Mietgegenstand auf erkennbare
Mängel oder Beschädigungen zu untersuchen. Eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind in einem Übergabe/Übernahmeprotokoll oder
einem Lieferschein schriftlich festzuhalten. Eine Mietpreisreduktion aufgrund eines Mangels ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurde vor Mietbeginn vereinbart.
§4 Mängel des Mietgegenstandes
Nimmt der Mieter den Mietgegenstand in Kenntnis deines Mangels oder einer Beschädigung an, so kann er diesen Mangel nur dann rügen, wenn der Mangel
oder die Beschädigung im Übergabe-/Übernahmeprotokoll oder Lieferschein schriftlich festgehalten ist.
Der Mieter kann die Behebung solcher Mängel verlangen, die die Sicherheit und / oder Funktionsfähigkeit des Mietgegenstand nicht ur unerheblich beeinträchtigen.
Die Kosten hierfür der der Vermieter. (Der Vermieter kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung auch durch den Mieter vornehmen lassen.) Der Vermieter ist auch
berechtigt, dem Mieter einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Wird kein Ersatz zur Verfügung gestellt, so verschiebt sich die Zahlungspflicht des
Mieters um die notwendige Reparaturzeit.
Kautionen
Mietpreisgeräte bis 50,-€ Tagespreis 200,- Euro Kaution
51,-100,-€ Tagespreis 500,- Euro Kaution
ab 100,-€ Tagespreis 1000,- Euro Kaution
1 Tag = 24 Stunden
1 Woche = 168 Stunden